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TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Beitrag: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: noise - Verfasst am: Sa, 21. Mai. 16, 00:21 (GMT 1) - Thema Antworten: 1

http://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article207585707/TUHH-Professorin-droht-Student-mit-Entzug-der-Bachelor-Note.html
Zitat:
Ein Student weigerte sich, seine Bachelorarbeit zur Verwertung durch die Professorin freizugeben. Aus der 1 sollte dann eine 5 werden.



Zitat:
"Es ging um eine wissenschaftliche Publikation der Professorin in die wesentliche Anteile meiner Bachelorarbeit einfließen sollten, ohne mich zu Zitieren oder daran zu beteiligen."

Daraufhin drohte die 39-Jährige im November 2015 dem Studenten, die bereits erfolgte Benotung mit 1,0 und damit das Erreichen der nächsten Studienstufe unter Vorbehalt stellen zu lassen.

_________________
http://www.tu-harburg.org/wiki/


RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: Dennis Eggers - Verfasst am: Sa, 21. Mai. 16, 18:58 (GMT 1) - Thema Antworten: 1

Exzellenzcluster.
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Halbleiterschaltungstechnik

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Forum: 6. Fachsemester Bachelor
Thema: Halbleiterschaltungstechnik
Beitrag: Halbleiterschaltungstechnik
Autor: sams - Verfasst am: Mo, 23. Mai. 16, 16:44 (GMT 1) - Thema Antworten: 0

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob die Vorlesung Halbleiterschaltungstechnik seit letztem Sommersemester umstrukturiert wurde? ...die Übungsblätter sehen so komplett anders aus.

Und...hat jemand bei den bereits stattgefundenen Übungen die Lösungen mitgeschrieben und kann sie mir netterweise zur Verfügung stellen? Smile

Viele Grüße

Werkstudent für ein Hardware-Rollout (m/w)

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Forum: Arbeitsamt
Thema: Werkstudent für ein Hardware-Rollout (m/w)
Beitrag: Werkstudent für ein Hardware-Rollout (m/w)
Autor: univativHH - Verfasst am: Di, 24. Mai. 16, 13:08 (GMT 1) - Thema Antworten: 0

Karrierelevel: Teilzeit, 16-20 Std./Woche
Beginn und Dauer: baldmöglichst, 3 Monate
Arbeitsort: Hamburg
Projekt-ID: 20161289 (bei Kontakt bitte immer angeben)


univativ bietet engagierten Studenten und Absolventen die Möglichkeit, innovative Projekte in unterschiedlichen Branchen, bei großen und mittelständischen Unternehmen umzusetzen. Ob Teilzeit während oder auch Vollzeit nach dem Studium – eine ungewöhnliche Karriere mit vielfältigen Chancen wartet auf Dich.

univativ unterstützt einen weltweit agierenden Schifffahrtskonzern bei einem Hardware-Rollout und dem anschließenden Support. Du hast Spaß am Umgang mit Hardware und kannst Dich auf wechselnde Gegebenheiten schnell einstellen, dann kannst Du in diesem Projekt die Kenntnisse aus Deinem Studium in der Praxis anwenden. Zusätzlich solltest du ein gewisses Einfühlungsvermögen mitbringen und kommunikativ sein. Du arbeitest gerne selbständig und bist ebenso teamfähig, dann bring Dich in einer verantwortungsvollen Aufgabe ein.


Was Dich erwartet:
    Vorbereitende Tätigkeiten für den Rollout-Start
    Abbau von Arbeitsplatzrechnern
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    Aufbau der neuen Geräte
    Installation neuer Anwendungen



Was Du mitbringen solltest:
    Laufendes Studium
    IT-Affinität
    Gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office, wünschenswert Office 2013
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univativ Hamburg
Mirja Lahidjanian
040 / 380 774 77-6

bewerbung_hamburg@univativ.de
www.univativ.de

Absolventenfeier Herbst 2016

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Forum: Fachliches u. Fachveranstaltungen ohne Semesterzuordnung
Thema: Absolventenfeier Herbst 2016
Beitrag: Absolventenfeier Herbst 2016
Autor: Mr. X - Verfasst am: Mi, 25. Mai. 16, 08:17 (GMT 1) - Thema Antworten: 0

Hallo,

ich habe im März meinen Master beendet.
Dann müsste ich ja auf die Absolventenfeier im Herbst (November?) eingeladen werden.
Weiß zufällig jemand, ob schon ein Termin für die Feier feststeht?
Wie sieht das aus mit der Einladung, wann kommt die erfahrungsgemäß?
Danke für eure Antwort!

RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: Dennis Eggers - Verfasst am: Mi, 25. Mai. 16, 13:15 (GMT 1) - Thema Antworten: 2

Wie ist das Berufungsverfahren geendet ?
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RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: jan1989 - Verfasst am: Do, 26. Mai. 16, 14:19 (GMT 1) - Thema Antworten: 7

6. Juni!

RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: ratte11 - Verfasst am: Do, 26. Mai. 16, 16:26 (GMT 1) - Thema Antworten: 7

Zitat:
Die Verhandlung gegen die TUHH-Professorin wegen mutmaßlicher Nötigung beginnt am heutigen Dienstag, dem 24. Mai 2016, um 11.00 Uhr im Amtsgericht Hamburg-Harburg, Abteilung 619, Saal A 3.06/Ebene 3 in der Buxtehuder Straße 9. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft: 5701 Js 43/15. Aktenzeichen des Gerichts: 619 Cs 336/15.

http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=2181&meldung=Noetigte-TUHH-Professorin-Irina-Smirnova-einen-Studenten-zur-UEberlassung-der-Bachelor-Arbeit



Zitat:

Dienstag, den 24.05.2016, 11.00 Uhr # AG HH-Harburg, Abt. 619 # A 3.06/Ebene 3, Buxtehuder Str. 9 # Prof. S. (39) # Nötigung # 5701 Js 43/15 (619 Cs 336/15)

Die Angeklagte wendet sich gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 150,- EUR, mit dem ihr vorgeworfen wird, am 13.11.2014 als Professorin der Technischen Universität Hamburg-Harburg den Studenten G., dessen Bachelorarbeit bereits mit der Note 1,0 bewertet worden war, aufgefordert zu haben, eine bislang von G. verweigerte Einverständniserklärung zur Verwertung der Arbeit durch die Universität nachzuholen, wobei sie G. gedroht haben soll, bei weiterer Verweigerung die Benotung der Bachelorarbeit und damit das Erreichen der nächsten Studienstufe unter Vorbehalt stellen zu lassen. G. unterzeichnete daraufhin die geforderte Einverständniserklärung am 14.11.2014. Eine Rechtsgrundlage für die von der Angeklagten angedrohte Maßnahme gab es nicht.
(..)
Diese Mitteilung erfolgt gemäß § 4 des Hamburgischen Pressegesetz vom 29.01.1965 und der AV der Justizbehörde Nr. 3/2000 vom 26.01.2000 betr. Auskünfte an die Presse (Presserichtlinien). Alle Zeitangaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Verlegung der Termine nach Herausgabe der Pressemitteilung ist im Einzelfall nicht auszuschließen.

Oberstaatsanwältin Nana Frombach

Tel.: 040/428 43 21 08 Fax: 040/42798 19 00 e-mail:

OTS: Staatsanwaltschaft Hamburg newsroom:newsroom via RSS:

Rückfragen bitte an:Staatsanwaltschaft Hamburg PressestelleTelefon: 040-42843-2108

http://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/ots-sta-hh-160519-1stahh-mitteilung-nr-21-2016-mitteilung-über-gerichtstermine/ar-BBtgivw


RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: hantoren - Verfasst am: Do, 26. Mai. 16, 20:41 (GMT 1) - Thema Antworten: 7

Das Abendblatt sowie die Morgenpost sind falsch informiert, da die Staatsanwaltschaft in der Pressemitteilung am vergangenen Freitag einen überholten Termin herausgegeben hat. Der Prozess wurde (nach derzeitigem Stand) auf den 16.06.2016 10:00 Uhr im Amtsgericht Harburg vertagt. Zusätzlich wurde der Vorwurf verschärft: Es geht nach meinem Kentnissstand nicht mehr "nur" um Nötigung, sondern um Bestechlichkeit.

RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: Dennis Eggers - Verfasst am: Do, 26. Mai. 16, 23:36 (GMT 1) - Thema Antworten: 7

Ich bin kein Rechtsexperte, jedoch scheint Bestechlichkeit als Vorwurf nicht haltbar zu sein, wenn man die Pressemitteilung als Massstab nimmt , IMO.
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RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: ratte11 - Verfasst am: Fr, 27. Mai. 16, 00:59 (GMT 1) - Thema Antworten: 7

Bin mal gespannt auf das Urteil.

Angenommen:
Die Arbeit war bspw. keine 1,0 Wert sondern nur durchschnittlich (2,0-2,7). Dabei war die Idee oder der Ansatz aber goldrichtig. Dementsprechend lag ein Interesse des Profs an den Rechten der Arbeit vor, als Gegenleistung einer sehr guten Note.
Jetzt ist die Prof in einem Patentantrag (mit dieser Idee) ohne Nennung des Studis natürlich. Der Studi will nun auch ein Stück vom Kuchen und plaudert die ganze Geschichte.

Auch möglich: Nach der öffentlichen Bekanntmachung haben sich weitere betroffene Studis bei der Staatsanwaltschaft gemeldet.

RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: Ulf - Verfasst am: Fr, 27. Mai. 16, 07:43 (GMT 1) - Thema Antworten: 10

Jetzt mal hanz unabhängig von dieser Nötigungsgeschichte wegen der Drohung mit der nachträglichen Änderung der Note:

Muss ein Prof. oder ein Wimi denn überhaupt den Studenten fragen oder seinen Namen erwähnen, wenn er die Ergebnisse einer studentischen Arbeit z.B. in einer Veröffentlichung weiterverwenden möchte?
Schließlich hat der Prof./Wimi dem Studenten das Thema überlassen, damit "gehören" die Ergebnisse eigentlich dem Betreuer, oder?
Das ist ja auch die Motivation, warum man überhaupt Arbeiten betreut. Wenn ich die Ergebnisse nicht verwenden darf, warum soll ich dann überhaupt eine Arbeit betreuen?

Dass es natürlich guter Stil sein kann, den Studenten darüber zu informieren bzw. ihm sogar eine Co-Autorschaft anzubieten, steht auf einem anderen Blatt, aber für den Fall, dass sich da jemand querstellt, darf es doch eigentlich nicht so sein, dass es dann für den Betreuer heißt, Pech gehabt, Arbeit war umsonst, oder?

RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: hantoren - Verfasst am: Fr, 27. Mai. 16, 09:42 (GMT 1) - Thema Antworten: 10

Vielleicht könnte jemand Rechtsabteilung der TUHH dazu überreden, etwas dazu zu sagen? Mein Senf dazu (Achtung, eigene Meinung):

Ulf hat Folgendes geschrieben:
[...]


Der Urheber eines Werkes ist der Schöpfer und der Urheber hat das ausschließliche Recht, über das Einräumen von Nutzungsrechten zu entscheiden. Ob der Student dabei Betreut wurde, ist egal, denn i.d.R. werden studentische Arbeiten an der Uni nicht bezahlt. Somit gehen keine Nutzungsrechte automatisch an die Universität/das Insitut/den Betreuer/den Prof über.

Ein Prof prüft, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist und vom Staat dafür besoldet wird. Ein Betreuuer betreut, weil er vom Prof dazu bestellt ist und dafür bezahlt wird. Im Falle einer Bachelorarbeit, ist der betreuuende WiMi sogar häufig Zweitprüfer (Amtsträger). Dem Studenten zu erklären, dass er nur dann ein interessantes Thema bekommt, wenn er die Nutzungsrechte abgibt, wäre schon ein klarer Fall von Vorteilsannahme. Denn hierdurch würde eine Zweiklassengesellschaft entstehen: Nur der Student der für ein Thema "bezahlt", bekommt es. Alle anderen bekommen ein 0815 Thema. Deshalb ist es nur verständlich, dass der Student durch das Strafrecht vor dieser Forderung geschützt wird (das Strafrecht ist nämlich eigentlich ein Schutzrecht).

Das alles heißt natürlich nicht, dass ein Student prinzipiell auf jeder Veröffentlichung genannt werden muss. Es gibt unterschiedliche Arten, wie eine Studentische Arbeit genutzt werden kann und nicht alle werden durch das Urheberrecht geschützt:

1. Eine reine wissenschaftliche Erkenntnis (z.Bsp. Mathematische Zusammenhänge wie E=MC^2) lassen sich nicht urheberrechtlich schützen, da das Urheberrecht nur die konkrete Darstellung schützt. Ein Prof/Betreuer könne solch eine wissenschaftliche Erkenntnis einfach in eine Veröffentlichung übernehmen, sofern er sich an die korrekte Zitation hält. Dafür muss der Student nicht gefragt werden und es ist auch keine Schriftliche Rechteübertragung notwendig.

2. Experimentell erhobene Daten lassen sich, genau wie eine wissenschaftliche Erkenntnis, nicht durch das Urheberrecht schützen. Es gilt wieder die gleiche Argumentation: Messwerte sind keine konkrete Darstellung. Hierbei geht es allerdings um die "Rohdaten", d.h. in einer völlig unbehandelten Form. Wenn mit den Daten schon irgendetwas "höheres" angestellt (Aufwendige Auswertung, Modellierung) wurde, fällt dies unter Umständen schon unter Punkt 3.. Aber: eine reine Liste von Messwerten gehört dem Studenten nicht, nur weil er sie gemessen hat. Die Messungen erfolgen ohnehin idR mit Ausstattung und Geräten der Universität. Messwerte in Rohrform können also auch vom Betreuer verwendet werden, ohne dass der Student um Einverständnis gefragt werden muss. Es gelten natürlich auch hier die regeln der Zitation.

3. Vieles, was über die Punkte 1. und 2. hinaus geht, ist allerdings Urheberrechtlich schutzfähig. Wenn beispielsweise ein Student eine technische Zeichnung anfertigt, ist diese aufgrund ihrer konkreten Darstellung automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Gleiches gilt für jegliche Programmierung die der Student tätigt, denn eine Programmierung ist in jedem Entwicklungsstadium urheberechtlich schutzfähig. Möchte der Prof/WiMi soetwas nun in einer Publikation verwenden, wird es schwierig (oder einfacher?). Denn ohne eine Einverständnis durch den Student, darf soetwas garnicht verwendet werden. Da hilft auch kein Zitieren, denn dadurch lässt sich das Urheberrechtsgesetz nicht außerkraft setzen.

ratte11 hat Folgendes geschrieben:
[...]

Meiner Meinung nach goldrichtig. Sofern eine "Unrechtsvereinbarung" getroffen wird, läge Bestechlichkeit oder zumindest Vorteilsannahme vor. Eine Unrechtsvereinbarung könnte sein: "Mensch, deine Arbeit ist eigentlich eine 5,0, aber wenn du mir erlaubst sie zu veröffentlichen, krigst du doch eine 1,0"

RE: Archiviert ihr eure Uni-Unterlagen?

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: Archiviert ihr eure Uni-Unterlagen?
Autor: ReneJulian - Verfasst am: Fr, 27. Mai. 16, 11:29 (GMT 1) - Thema Antworten: 8

Also ich werde mir definitiv alles aufheben, um immer wieder darauf zurückgreifen zu können, wenn es gerade nötig ist. Außerdem sind diese Dokumente meiner Meinung nach ein wichtiges Andenken.

RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: noise - Verfasst am: Fr, 27. Mai. 16, 12:21 (GMT 1) - Thema Antworten: 10

Ulf hat Folgendes geschrieben:
Muss ein Prof. oder ein Wimi denn überhaupt den Studenten fragen oder seinen Namen erwähnen, wenn er die Ergebnisse einer studentischen Arbeit z.B. in einer Veröffentlichung weiterverwenden möchte?

Wenn er Ihn korrekt zitiert und dabei nicht gegen das Urheberrecht verstößt natürlich nicht.

Ulf hat Folgendes geschrieben:
Schließlich hat der Prof./Wimi dem Studenten das Thema überlassen, damit "gehören" die Ergebnisse eigentlich dem Betreuer, oder?

Das Thema überlassen - ich würde das hier mal als Idee bezeichnen. Ideen sind generell nicht schutzwürdig, da diese erst durch die Ausarbeitung ihren eigentlichen Charakter annehmen. Der Studierende leistet eigene Arbeit um die Idee auszugestalten. Hierdurch entsteht der Urheberrechtsanspruch. (UrhG §2)


Ulf hat Folgendes geschrieben:
Wenn ich die Ergebnisse nicht verwenden darf, warum soll ich dann überhaupt eine Arbeit betreuen?
Weil es zu deiner Arbeit gehört, dafür wirst du vom Staat bezahlt. Es bestehen durchaus auch Formen der Weiterverwendung, die eine Nutzung der Ergebnisse ermöglichen: Gemeinsame Paper oder eine korrektes zitieren des Studierenden. (UrhG §51

Ulf hat Folgendes geschrieben:
Dass es natürlich guter Stil sein kann, den Studenten darüber zu informieren bzw. ihm sogar eine Co-Autorschaft anzubieten, steht auf einem anderen Blatt, aber für den Fall, dass sich da jemand querstellt, darf es doch eigentlich nicht so sein, dass es dann für den Betreuer heißt, Pech gehabt, Arbeit war umsonst, oder?

Wenn der Betreuer gern unter seinem Namen Textteile oder Abbildungen des Studierenden veröffentlichen möchte hat der Betreuer allerdings Pech. Das Werk gehört dem Studierenden und ihm obliegt hier das Veröffentlichungsrecht. (UrhG §12) Davon abgesehen plagiert der Betreuer in diesem Moment ganz schlicht. Das kann fiese Folgen haben: Was ist wenn der Studierende etwas falsch gemacht hat? Wenn er nicht als Autor draufsteht, kann man dem dann schlecht die Schuld in die Schuhe schieben, oder? Einen Dr. oder habil. Grad sollte man durch eigene Intelligenz erlangen, nicht durch schlaues aneinanderreihen von studentischen Arbeiten. Oder vielleicht eine andere Analogie: Würde ein Studierender eine Masterarbeit abgeben in der er wesentliche Passagen einer Dr.-Arbeit übernimmt, so wäre dies ja auch nicht zulässig.

hantoren hat Folgendes geschrieben:
Experimentell erhobene Daten lassen sich, genau wie eine wissenschaftliche Erkenntnis, nicht durch das Urheberrecht schützen.

Da bin ich anderer Meinung. Es handelt sich dabei um eine Datenbank nach UrhG §87a


Ein paar Quellen:


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http://www.tu-harburg.org/wiki/


Exkursion zur ILA in Berlin

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Forum: FSR MB
Thema: Exkursion zur ILA in Berlin
Beitrag: Exkursion zur ILA in Berlin
Autor: FSR-MB - Verfasst am: Fr, 27. Mai. 16, 14:28 (GMT 1) - Thema Antworten: 0

Moin,

wir vom Fachschaftsrat Maschinenbau bieten noch recht kurzfristig eine Exkursion zur internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Berlin an. Wir werden mit einem eigenen Bus zum Messegelände in Berlin fahren.
Los geht’s am Freitag den 3.6.16 um 7:00 Uhr auf dem TU-Campus. Zurück geht es aus Berlin um 18:00 Uhr.
Kosten wird das ganze 20,- €, inklusive Eintritt zur ILA.
Anmelden könnt ihr euch ab sofort im FSR-MB Büro. Bitte bringt dann schon die 20€ möglichst passend mit.
Wir haben nur 40 Plätze, also wie immer first come, first serve.

RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: Dennis Eggers - Verfasst am: Sa, 28. Mai. 16, 20:41 (GMT 1) - Thema Antworten: 11

Zitat:
Einen Dr. oder habil. Grad sollte man durch eigene Intelligenz erlangen, nicht durch schlaues aneinanderreihen von studentischen Arbeiten.


Heute mein König.
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RE: Archiviert ihr eure Uni-Unterlagen?

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: Archiviert ihr eure Uni-Unterlagen?
Autor: Dennis Eggers - Verfasst am: Sa, 28. Mai. 16, 20:42 (GMT 1) - Thema Antworten: 9

EVERNOTE. p99.
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RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Forum: Campus SmallTalk
Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: jan1989 - Verfasst am: So, 29. Mai. 16, 20:26 (GMT 1) - Thema Antworten: 13

Das mit dem Zitieren ist eine Sache. Ich finde die Drohung schlimmer, dass die Arbeit plötzlich auf "nicht-bestanden" geändert werden sollte. Das hieße ja der Student müsste die Arbeit wiederholen. Das ganze ist durch die Drohung irgendwie noch unseriöser...und nicht versehentlich, sondern vorsätzlich.

RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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Thema: RE: TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note
Autor: noise - Verfasst am: So, 29. Mai. 16, 23:25 (GMT 1) - Thema Antworten: 13

jan1989 hat Folgendes geschrieben:
Ich finde die Drohung schlimmer, dass die Arbeit plötzlich auf "nicht-bestanden" geändert werden sollte. Das hieße ja der Student müsste die Arbeit wiederholen. Das ganze ist durch die Drohung irgendwie noch unseriöser...und nicht versehentlich, sondern vorsätzlich.

Richtig, inhaltlich gibt das keinen Sinn. Also man kann nicht einfach ins Prüfungsamt gehen und sagen: "Hallo, ich bin hier Professor und würde gern die Note von XY ändern."

Ich schätze mal, dass es zu der Geschichte noch ein bisschen mehr gibt. In den "Quellen" wird ja auch meist nur die Geschichte des Studierenden vorgestellt; die andere Seite fehlt.
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http://www.tu-harburg.org/wiki/

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